Gerichtsdolmetschen
Ist bei einer Gerichtsverhandlung eine Partei oder sonstiger Verfahrensbeteiligter nicht der Gerichtssprache bemächtigt, wird i.d.R. ein Dolmetscher hinzugezogen, der sowohl das gesprochene Wort als auch Schriftsätze in die Fremdsprache übersetzt.
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